Infos für StB/ WP u. Mandanten

Mandatsschutz

Das Mandat zur Prozessvertretung wird oft durch den Steuerberater des Mandanten vermittelt, der dessen laufende steuerliche Belange meist langjährig betreut. Hieran ändert sich nichts, denn unsere Steuerprozess-Kanzlei bietet überhaupt keine laufende steuerliche Beratung, Buchführung oder Jahresabschlusserstellung an. Auf Verlangen erteilen wir ohne Weiteres eine schriftliche Mandatsschutzerklärung sowie eine Verpflichtung, dass der Mandant nicht an einen anderen Steuerberater weiter empfohlen wird.

Mandatserteilung

Der Mandant beauftragt uns unmittelbar als Vertragspartner mit der Prozessführung. Unteraufträge des laufenden  Beraters akzeptieren wir aus haftungsrechtlichen Gründen nicht. Der Mandant ist am besten geschützt, wenn er seinen Prozessvertreter direkt beauftragt.

Kooperation mit langjährigem Steuerberater

Als Prozessvertreter kooperieren wir eng mit dem Steuerberater des Mandanten. Den Steuerberater weisen wir stets darauf hin, dass auch für die Dauer des Finanzgerichtsverfahrens weitere Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt beantragt werden sollte.

Die für den Steuerprozess notwendigen Unterlagen erhalten wir im Einverständnis mit dem Mandanten fast immer unmittelbar vom langjährigen Steuerberater zugesendet. Hierfür stehen E-Mail oder Telefax als schnelle Kommunikationsmittel bereit.  Die kurze einmonatige Klagefrist verlangt zwingend eine kurzfristig abgestimmte, vertrauensvolle und fristwahrende Zusammenarbeit mit dem laufenden Steuerberater.

Zur mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht braucht der Steuerpflichtige nicht anzureisen. In besonderen Fällen kann aber die zusätzliche Anwesenheit des laufenden Steuerberaters neben uns als Prozessvertreter hilfreich sein.

Prof. Dr. Rainer Hartmann